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Sperma-Einfrier-Kosten werden nicht erstattet

Mittwoch, 23.12.2009

Das Sozialgericht in Aachen hat am 03.11.2009 entschieden, dass die Kosten für das Einfrieren von Sperma nicht von den Krankenkassen erstattet werden müssen. Somit wurde die Klage eines an Hodenkrebs erkrankten Mannes abgewiesen, der sich seine Spermien einfrieren ließ, da er der möglichen Unfruchtbarkeit nach der Chemotherapie entgehen wollte. Für die Kryokonservierung musste er knapp 1.700 Euro an seinen Urologen zahlen. Das Gericht entschied zugunsten der Krankenkasse, dass das Einfrieren keine Krankenbehandlung darstellt und somit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden muss. Ferner hätte er zuerst einen Antrag stellen müssen, um in den Genuss der Kostenerstattung zu gelangen.